Geschäfts- und Zahlungsbedingungen für Anzeigen

1. Geltung

Der Verlag erbringt seine Leistungen ausschließlich auf Basis dieser Geschäfts- und Zahlungsbedingungen (nachfolgend AGB genannt). Abweichungen von diesen AGB sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vom Verlag bestätigt wurden. Mündliche Zusicherungen werden nicht Bestandteil des Leistungsvertrages.

2. Anzeigenauftrag

„Anzeigenauftrag” im Sinne der AGB ist der Vertrag über die Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen in einer Druckschrift zum Zweck der Verbreitung. Der Vertrag kommt zustande mit Absendung der Onlinebuchung, per E-Mail oder wenn ein Bevollmächtigter des Verlag den erteilten Auftrag annimmt. Der Auftragsgeber erhält eine Bestätigung per E-Mail, in der die Kontaktdaten mitgeteilt werden. Soweit sich der Verlag zur Erfüllung der vereinbarten Dienstleistungen Dritter bedient, werden diese nicht Vertragspartner des Auftraggebers.

3. Vorbehalt des Verlages

Der Verlag behält sich vor, Anzeigenaufträge wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen des Verlags abzulehnen, wenn deren Inhalt gegen die Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt oder deren Veröffentlichung für den Verlag unzumutbar ist. Dies gilt auch für Aufträge, die bei Geschäftsstellen, Annahmestellen oder bei Vertretern aufgegeben werden.
Die Ablehnung eines Auftrages wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt.

4. Gewährleistung

Der Auftraggeber hat bei ganz oder teilweise unleserlichem, unrichtigem oder bei unvollständigem Abdruck der Anzeige Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine einwandfreie Ersatzanzeige, aber nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde. Lässt der Verlag eine ihm hierfür gestellte angemessene Frist verstreichen oder ist die Ersatzanzeige erneut nicht einwandfrei, so hat der Auftraggeber ein Recht auf Zahlungsminderung oder Rückgängigmachung des Auftrages.
Schadenersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, Verschuldung bei Vertragsabschluss und unerlaubter Handlung sind – auch bei telefonischer Auftragserteilung – ausgeschlossen; Schadenersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sind beschränkt auf Ersatz des vorhersehbaren Schadens und auf das für die betreffende Anzeige oder Beilage zu zahlende Entgelt. Dies gilt nicht für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Verlegers, seines gesetzlichen Vertreters und seines Erfüllungsgehilfen. Eine Haftung des Verlags für Schäden wegen des Fehlens zugesicherter Eigenschaften bleibt unberührt.
Im kaufmännischen Geschäftsverkehr haftet der Verlag darüber hinaus auch nicht für grobe Fahrlässigkeit von Erfüllungsgehilfen; in den übrigen Fällen ist gegenüber Kaufleuten die Haftung für grobe Fahrlässigkeit dem Umfang nach auf den voraussehbaren Schaden bis zur Höhe des betreffenden Anzeigenentgelts beschränkt. Reklamationen müssen – außer bei nicht offensichtlichen Mängeln – innerhalb von vier Wochen nach Eingang der Rechnung und Beleg geltend gemacht werden.

5. Zahlung

Online erstellte Anzeigen sind kostenpflichtig, es sein denn, es ist anderes auf dem Angebot vermerkt. Der Verlag bietet hierfür verschiedene Zahlungsmethoden an. Die Rechnung wird dem Auftraggeber nach Auftragserteilung per E-Mail zugesandt.

6. Zahlungsverzug

Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen sowie die Einziehungskosten berechnet. Der Verlag kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrages bis zur Bezahlung zurückstellen. Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist der Verlag berechtigt, auch während der Laufzeit eines Anzeigenabschlusses das Erscheinen weiterer Anzeigen ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrags und von dem Ausgleich offenstehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen.

7. Höhere Gewalt

Im Falle höherer Gewalt oder bei Nichterscheinen infolge von Arbeitskampf erlischt jede Verpflichtung auf Erfüllung von Aufträgen und Leistung von Schadenersatz; letztere auch für etwa nicht oder nicht rechtzeitig veröffentlichte Anzeigen.

8. Freistellung

Der Auftraggeber trägt allein die Verantwortung für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit der für die Insertion zur Verfügung gestellten Text- und Bildunterlagen. Dem Auftraggeber obliegt es, die Verlage von Ansprüchen Dritter freizustellen, die diesen aus der Ausführung des Auftrages, auch wenn er abbestellt sein sollte, erwachsen. Der Verlag ist nicht verpflichtet, Aufträge und Anzeigen daraufhin zu prüfen, ob durch sie Rechte Dritter beeinträchtigt werden.

9. Urheber- und Kennzeichenrecht

Das Copyright für Anzeigenvorlagen, Grafiken, Symbole und Formulierungshilfen liegt beim Verlag. Eine Vervielfältigung oder Verwendung in anderen elektronischen oder gedruckten Publikationen ist ohne ausdrückliche Zustimmung des Verlages nicht gestattet.

10. Werbungsmittler

Werbungsmittler sind verpflichtet, sich in ihren Angeboten, Verträgen und Abrechnungen mit den Auftraggeber an die Preisliste des Verlags zu halten. Eine vom Verlag gewährte Mittlervergütung darf an die Auftraggeber weder ganz noch teilweise weitergegeben werden. Einen Provisionsanspruch hat der Mittler nur dann, wenn er selbst alles, was zur Abwicklung eines Anzeigenauftrages gehört, tatsächlich auch selbst regelt.

11. Persönliche Daten und Datenschutz

Mit Aufgabe einer Anzeige erklärt sich der Auftraggeber damit einverstanden, dass die für die Veröffentlichung und Abrechnung der Anzeige notwendigen Daten in einer Datenverarbeitungsanlage gespeichert werden, auf Grund der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen auch über den Zeitpunkt der Vertragserfüllung hinaus.

12. Salvatorische Klausel

Sollten sich einzelne Punkte aus den AGB als ungültig herausstellen, so wird dadurch die Gültigkeit des Vertrages/AGB im Übrigen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige wirksame Bestimmung als vereinbart, welche dem Sinn und Zweck der unwirksamen am nächsten kommt. Enthält diese AGB Lücken, so gilt diejenige Bestimmung als vereinbart, die dem entspricht, was nach Sinn und Zweck dieser AGB vereinbart worden wäre, hätte man die Angelegenheit von vorn herein bedacht.

13. Erfüllungsort

Erfüllungsort ist der Sitz des Verlags. Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder bei öffentlich- rechtlichen Sondervermögen ist bei Klagen Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus den AGB, auch solche bzgl. seiner Rechtsbeständigkeit ist ausschließlich der Geschäftssitz des Verlags. Soweit Ansprüche des Verlags nicht im Mahnverfahren geltend gemacht werden, bestimmt sich der Gerichtsstand bei Nicht-Kaufleuten nach deren Wohnsitz. Ist der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Auftraggebers, auch bei Nicht-Kaufleuten, zum Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt oder hat der Auftraggeber nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich des Gesetzes verlegt, ist als Gerichtsstand der Sitz des Verlags vereinbart.

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